Energetisch sanieren Nürnberg – Nutzen Sie die KfW-Fördermittel!

So können Sie bei der energetischen Sanierung Ihres Eigenheims sparen.

Wir beraten Sie über die verschiedenen Förderungsprogramme.

energetische Sanierung Nürnberg

Bild: Energetische Sanierung mit der Bossmann GmbH

Die Bossmann GmbH berät Sie umfassend über die möglichen Förderungen. Sie sagen uns, was Sie sich wünschen und wir informieren über die Zuschüsse, die Sie in Anspruch nehmen können. So sparen Sie Energie, Geld und Nerven.

Die Förderung KfW

Die KfW gehört zu den führenden Förderbanken der Welt. Sie stellt die bundeseigenen Fördermittel bereit. Ihr Ziel ist es, zu den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Verbesserungen beizutragen. Die Abkürzung KfW steht für Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Bank ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, das heißt, als öffentliche Institution hat sie eine gesetzlich festgelegte Aufgabe zu erfüllen. Projekte, die den CO2-Ausstoß reduzieren und anerkannte Energiestandards für Gebäude sicherstellen, werden durch das jährliche Fördervolumen von 17 Milliarden Euro unterstützt. Ziel dieser Förderungen ist, das nationale Programm zum Klimaschutz gemäß dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Aber auch Sie, als Privatperson, können von der Förderung profitieren, wenn Sie sanieren oder neu bauen wollen. Die KfW-Fördermittel werden vom Land oder von den Kommunen bereitgestellt. Für die Förderung sind sowohl eine einmalige „Finanzspritze“ als auch Kredite zu fairen Konditionen vorgesehen.

Was wird finanziert?

Die Förderprogramme 151 und 152 beinhalten Kredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung. Wenn mehrere energetische Sanierungen durchgeführt werden müssen, wählt man das Programm 152. Fenstertausch, Heizungsumstellung und Wärmedämmung werden gefördert. Für den Einsatz von erneuerbaren Energien wird das Programm 151 genommen, außer es wird auf Nah- bzw. Fernwärme oder auf ein Blockheizkraftwerk umgestellt.
Aber nicht nur die tatsächlich entstehenden Kosten werden gefördert, sondern auch die Planung, Nebenarbeiten, Baubegleitung und Beratung. Wird ein Wohnraum, also ein Haus oder eine Eigentumswohnung erworben, deren Sanierung durch die Förderung finanziert wurde, kann der Kauf gefördert werden. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns!

Das KfW-Förderprogramm 430

Über das Förderprogramm 151 und 152 kann ein Zuschuss über das Förderprogramm 430 beansprucht werden. Dieses ist dafür gedacht Ein- und Zweifamilienhäuser oder auch Eigentumswohnungen zu unterstützen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein muss. Die Fördersumme umfasst Beträge von 5.000 bis 30.000 €.

Umweltschutz wird gefördert

Umweltschutz beginnt vor der eigenen Haustür. Daher wird der Einbau von schadstoffarmer Technik, wie Heizungen, gefördert. Das Förderprogramm 167 unterstützt diejenigen, die auf erneuerbare Energien setzen wollen. Die einzige Voraussetzung ist, dass alte Heizanlagen vor dem 01.01.2008 installiert wurden. Die Förderung umfasst Solarkollektoranlagen, Biosmassenanlagen oder auch kombinierte Heizungsanlagen. Es gilt zu beachten, dass die Summe aus dem Zuschuss und des Kredites nicht höher sein darf als die Kosten der Heizungsumstellung.

Die gesetzliche Lage

Auch das Gesetz schreibt eine energetische Sanierung von Immobilien unter gewissen Umständen vor und Hausbesitzer tun gut daran, diese Vorschriften nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Werden die entsprechenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 nicht beachtet, drohen hohe Geldbußen, die um einiges teurer sind als die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen.
Ein wichtiges Datum für die Gesetze und Vorschriften rund um die energetische Sanierung von Immobilien ist der Monat Februar des Jahres 2002.
Für Immobilien, die sich bereits vor diesem Datum im Besitz des heutigen Eigentümers befunden haben, gelten andere Bestimmungen als für Immobilien, die nach diesem Zeitpunkt verkauft wurden.
Wer heute eine Immobilie erwirbt, hat zwei Jahre Zeit, um die Immobilie nach den Vorgaben der EnEV 2014 energetisch sanieren zu lassen. Das Gesetz schreibt dabei vor, dass beispielsweise die obere Geschossdecke oder das Dach gedämmt werden müssen, wenn der über der oberen Geschossdecke liegende Raum begehbar ist. Die Dämmmaßnahmen müssen dabei den Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen. Des Weiteren müssen veraltete Öl- oder Gasheizungskessel, die vor dem Jahr 1978 eingebaut wurden, gegen neue, den Anforderungen der EnEV 2014 entsprechende Heizungsanlagen ausgetauscht werden.
Doch auch wenn sich die Immobilie schon vor dem Jahr 2002 in Ihrem Besitz befunden hat, schreibt das Gesetz unter gewissen Umständen einige Sanierungsmaßnahmen vor. So muss bei Renovierungsarbeiten an der Fassade von Immobilien, die vor dem Jahr 1984 erbaut wurden, grundsätzlich eine Fassadendämmung erfolgen. Bei jüngeren Immobilien muss die Fassade nur dann gedämmt werden, wenn die Renovierungsarbeiten 10 % der Fassadenfläche überschreiten.
Das Sanierungsunternehmen Bossmann steht Ihnen bei diesen Sanierungsarbeiten mit Rat und Tat zur Seite und berät Sie umfassend und rechtssicher darüber, zu welchen Sanierungsmaßnahmen Sie gesetzlich verpflichtet sind. So sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite und auch wenn beim energetisch Sanieren Kosten auf Sie zukommen, sind diese doch immer niedriger als die Geldbußen, die zu zahlen sind, wenn Sie die gesetzlichen Bestimmungen missachten.
Als vielseitiger Handwerksbetrieb ist das Unternehmen Bossmann in der Lage, Ihnen alle Leistungen aus einer Hand anzubieten, ganz gleich, ob es sich dabei um den Austausch der Heizung oder um eine Fassadendämmung handelt. Die Baufirma Bossmann beschäftigt Fachhandwerker aus vielen verschiedenen Gewerken, so dass wir Ihnen immer den passenden Fachhandwerker zur Seite stellen können.
Sie sollten daher nicht zögern und Ihre Immobilie von dem Sanierungsunternehmen Bossmann energetisch renovieren lassen. Dadurch vermeiden Sie empfindliche Geldbußen, Sie schützen die Umwelt und sparen zusätzlich noch in den kommenden Jahren viel Geld bei den Heizkosten ein.
Haben Sie Sorgen, was das gesamte Thema Sanierungskosten energetische Sanierung angeht, rechnen unsere erfahrenen Mitarbeiter die gesamten Kosten gern im Vorfeld mit Ihnen durch. So erfahren Sie, welche Fördergelder Sie einplanen können, was Sie in Zukunft an Heizkosten sparen und welche Kosten insgesamt durch die energetische Sanierung auf Sie zukommen.
Sie werden sehen, dass sich langfristig gesehen die energetische Sanierung Ihrer Immobilie auszahlt und Sie eher Geld sparen als verlieren. Schließlich dient eine umfassende energetische Sanierung auch immer der Werterhaltung und Wertsteigerung der Immobilie und werden diese Sanierungsarbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt, sinkt der Wert Ihrer Immobilie drastisch ab.

Besondere Förderung bei Einbau einer Fotovoltaikanlage

Viele schreckt der hohe Anschaffungspreis vom eigenen Strom ab. Doch es lohnt sich, denn die Förderung für eine Fotovoltaikanlage ist sehr hoch. Das Programm 274 sieht vor, dass Anlagen bis zu 100 % gefördert werden können. Einzige Voraussetzung: Ein Teil des erzeugten Stromes wird in das Netz eingespeist. Daher lohnt sich die KfW-Förderung hauptsächlich für Betriebe und Unternehmen. Wenn das Haus aber groß genug ist, wie zum Beispiel ein Bauernhof, dann lohnt sich eine Förderung auch für Privatpersonen. Wenn der Strom zusätzlich noch speicherbar sein soll, sollte das Förderprogramm 275 in Anspruch genommen werden. Dieses unterstützt die Neuinstallation von Batteriespeichersystemen, die an eine Fotovoltaikanlage gekoppelt werden.

Kein Durchblick? Fragen Sie uns!

Die Themen KfW-Förderungen und energetische Sanierungen sowie deren Voraussetzungen sind nahezu undurchschaubar. Grob gesagt ist es aber ganz einfach: Je geringer der Energiebedarf der neuen Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss, den Sie von der KfW erhalten. Kurz: Desto weniger müssen Sie von Ihrem KfW-Kredit zurückzahlen. Wir haben uns intensiv damit befasst und wissen, welches Ihrer Vorhaben gefördert werden kann. Einer unserer Fachmänner berät Sie im Raum Nürnberg über energetische Sanierung und über die KfW-Fördermittel. Auch sind wir für Sie da, wenn Sie den Überblick verloren haben und weisen Sie auf Kleingedrucktes hin, damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.

KFW Kredite für die Sanierung nutzen

Bild: KFW Kredite vor der Sanierung vom Haus beantragen

Treten Sie mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit einem unserer kompetenten Mitarbeiter.